Aus aktuellem Anlass: Unwetterschäden an Sportanlagen

Juni 05, 2024
Antonia Schnabel

- Der BLSV e.V. informiert -

Von den aktu­el­len Unwet­tern waren und sind leider zum Teil auch die baye­ri­schen Sport­ver­eine und deren Sport­stät­ten betrof­fen. Einige Vereine haben in Folge der star­ken Regen­fälle Schä­den an Ihren Sport­an­la­gen, insbe­son­dere durch Über­flu­tung, zu verzeich­nen. Aus diesem Grund geben wir nach­fol­gend einige wich­tige Infor­ma­tio­nen zum Thema Kata­stro­phen­fall­för­de­rung im Sport­stät­ten­bau an die Hand.

Für unvor­her­ge­se­hene Schä­den, die durch einen Kata­stro­phen­fall, wie Hochwasser/​Überschwemmung, Brand oder Sturm, hervor­ge­ru­fen wurden, gilt sowohl im Klein- wie auch im Regel­an­trags­ver­fah­ren ein erhöh­ter Förder­satz von bis zu 50% Zuschuss auf die förder­fä­hi­gen Kosten (vgl. 5.3.5.3.3 Sport­FöR).
Darüber hinaus gelten die glei­chen Förder­vor­aus­set­zun­gen wie bei der Regel­för­de­rung, die in den Sport­för­der­richt­li­nien gere­gelt sind.
Versi­che­rungs­leis­tun­gen müssen als Finan­zie­rungs­bau­stein auf die Gesamt­kos­ten ange­rech­net werden.
Auch im Kata­stro­phen­fall wirkt sich ein vorzei­ti­ger Baube­ginn förder­schäd­lich aus. In diesen Fällen sind vor der schrift­li­chen Baufrei­gabe durch das Ressort Förde­rung Sport­stätte jedoch Aufräum­ar­bei­ten und Siche­rungs­maß­nah­men zulässig.

Weitere Informationen zum Katastrophenfall / Unwetterschäden an Sportanlagen sind unter Aus aktuellem Anlass: Unwetterschäden an Sportanlagen – BLSV zu finden.

Text: BLSV e.V.

Hinweisblatt Katastrophenfall / Unwetterschäden an Sportanlagen
Unwetterschädem