Geschäftsbedingungen

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1. Veranstaltungsbuchungen
Seminarbelegung ist nur bei schriftlicher Anmeldung und gleichzeitiger Überweisung der Teilnehmergebühr möglich und kann nur angenommen werden, wenn die Teilnahmevoraussetzungen gemäß der Ausschreibung erfüllt sind. Kurzfristige Teilnahme (nach Ablauf der Anmeldefrist) ist nur nach telefonischer Rücksprache möglich.

2. Bezahlung
Mit der schriftlichen Anmeldung muss die Seminargebühr auf das Konto des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes e.V., Fürst Fugger Privatbank (IBAN: DE 28 7203 0014 0002 7280 04, BIC: FUBKDE 71) überwiesen werden. Der Versand von Bargeld geschieht auf eigene Gefahr. Anmeldungen ohne Überweisung werden nicht akzeptiert.

3. Anmeldebestätigung und Seminarunterlagen
Eine Bestätigung der Seminaranmeldung durch den BRFV erfolgt bei Eingang der Anmeldung per Email. Die Seminarunterlagen werden ca. 1 Woche nach Anmeldeschluss verschickt.

4. Rücktritt
Bei Rücktritt eines angemeldeten Teilnehmers bis 5 Wochen vor Veranstaltung fallen 10% der Lehrgangsgebühren als Stornokosten an. Bei Abmeldung nach Anmeldeschluss bzw. bei Nichtteilnahme erfolgt keine Kostenrückerstattung.

5. Zulassung
Trainer-Lizenz-Inhaber, Turnierfachleute und Mitglieder eines dem BRFV angehörigen Vereins werden (in dieser Reihenfolge) bevorzugt zugelassen.

6. Teilnahmebescheinigung
Eine Teilnahmebescheinigung wird bei vollständigem Besuch am Ende des Seminars ausgestellt. Diese enthält die Lehreinheiten zur Verlängerung der BLSV/DOSB- Lizenzen gem. Seminarausschreibung sowie die Kosten.

7. Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter
Die Veranstaltung kann mangels Teilnahme, wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit der Referenten oder aufgrund höherer Gewalt durch den Veranstalter abgesagt werden. Das bereits bezahlte Entgelt wird erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Haftung
8.1. Schadensersatzansprüche des Seminarteilnehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
8.2 Dies gilt nicht, soweit wie folgt gehaftet wird:
a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit des Verwenders, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders,
c) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder
d) wegen der schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht ein anderer der vorgenannten Fälle vorliegt.

9. Direkt vom BRFV angebotene Seminare mit praktischem Teil
9.1 Der tägliche Stalldienst ist fester Bestandteil des Tagesablaufes.
9.2 Für vom Seminarteilnehmer eingestellte Pferde gilt zusätzlich:
a) ein tierärztliches Attest muss im Vorfeld vorgelegt werden (nicht älter als fünf Tage), in dem bestätigt wird, dass der Herkunftsbestand des Pferdes seuchenfrei ist und das Pferd selbst fieberfrei und frei ist von einer ansteckenden Krankheit oder Erscheinungen, die den Ausbruch einer ansteckenden Krankheit befürchten lassen.
b) der Equidenpass muss mitgebracht werden, aus dem die Identität des Pferdes eindeutig hervorgeht und in dem bestätigt wird, dass das Pferd einen wirksamen Impfschutz gegen Influenza erhalten hat (Grundimmunisierung und Wiederholungsimpfung). Eine Impfung gegen Tetanus und Tollwut wird dringend empfohlen. Die Grundimmunisierung muss abgeschlossen sein und mindestens sieben Tage zurückliegen.
c) der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung muss erbracht werden.
d) Für Schläger und Beißer ist eine Teilnahme nicht möglich.

10. Hausordnung
Es gelten die jeweiligen Hausordnungen der Veranstaltungsorte. Das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist nicht gestattet

11. Unwirksame Klauseln
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Anstelle unwirksamer oder nicht durchführbarer Bestimmungen werden die Parteien solche vereinbaren, die dem Gewollten nach seinem Sinn und seiner wirtschaftlichen Bedeutung am nächsten kommen. Dasselbe gilt für Regelungslücken. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf die Einhaltung dieser Formvorschriften kann mündlich und stillschweigend nicht verzichtet werden. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

                                                                                                                      Gültig ab: 01.11.2018