E H R E N O R D N U N G
Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen in Bayern (LK)
- BRFV -
Auszeichnungen an Persönlichkeiten, die sich um die Förderung des Pferdesports in Bayern verdient gemacht haben. Mögliche Ehrennadel in Bronze, Silber, Gold und Gold mit Lorbeer. Grundsätzlich möglich für Veranstalter, Turnierfachleute, ehrenamtliche Tätige für die LK und Unterstützer.
1.1. Ehrennadel in Bronze
Richter und Parcourschef:
mind. 10-15 jährige Tätigkeit mit regelmäßigen Einsätzen auf PLS auf Antrag des Regionalverbandes oder des LK-Vorstandes.
Veranstalter:
Langjährige Turnierleiter oder Veranstalterpersönlichkeiten auf Antrag des Regionalverbandes oder des LK-Vorstandes.
1.2. Ehrennadel in Silber
Richter und Parcourschef:
mind. 20-jährige Tätigkeit mit regelmäßigen Einsätzen auf PLS und in der Regel Besitz der Ehrennadel in Bronze seit mind. 5 Jahren. Antrag durch den zuständigen Regionalverband oder des LK-Vorstandes.
1.3. Ehrennadel in Gold
Mind. 30-jährige Tätigkeit für die LK und im Regelfall seit min. 5 Jahren im Besitz der Ehrennadel in Silber. (z.B. Übernahme auf die Ehrenrichterliste mit Erreichen der Altersgrenze, oder herausragende langjährige Tätigkeit als Gutachterrichter und -Parcourschef der DRV) Antrag durch den zuständigen Regionalverband oder des LK-Vorstandes.
1.4. Ehrennadel in Gold mit Lorbeer
Herausragende langjährige Tätigkeit als Gutachterrichter und -Parcourschef der DRV oder ehrenamtliche Tätigkeit für die LK an verantwortungsvoller Position und im Regelfall seit mind. 5 Jahren im Besitz der Goldenen Ehrennadel. Antrag durch den LK-Vorstand.
Anträge mit Begründung sind mindestens 3 Monate vor dem vorgesehenen Verleihungstag der (dem) Vorsitzenden der Landeskommission Bayern vorzulegen.
Die Auszeichnungen werden einstimmig verliehen, von den Vorsitzenden der Landeskommission Bayern, zwei Vertretern des Präsidiums des Bayerischen Reit- und Fahrverbands und den Vorsitzenden der Regionalverbände.
Die (der) Ausgezeichnete erhält eine Urkunde die von dem (der) Vorsitzenden unterzeichnet ist. Sie (Er) ist verpflichtet, die Ehrennadel bei Pferdesportveranstaltungen zu tragen.
München, 13. März 2024