Die Wettbewerbsordnung für den Breitensport (WBO) ist das Regelwerk von Pferdesport Deutschland (FN) für breitensportliche Veranstaltungen im Pferdesport. Sie wurde geschaffen, um Einsteigern, Freizeitreitern und Nachwuchssportlern einen einfachen und attraktiven Zugang zum Wettbewerbsgeschehen zu ermöglichen. Die WBO regelt die Durchführung von breitensportlichen Veranstaltungen und bietet Veranstaltern sowie Teilnehmern klare Vorgaben und zahlreiche Wettbewerbsideen.
Ziele der WBO
Die WBO verfolgt mehrere wichtige Ziele:
Inhalte und Wettbewerbsformen
Die WBO umfasst eine große Vielfalt an Wettbewerben für unterschiedliche Alters- und Leistungsgruppen. Dazu gehören unter anderem:
Reitwettbewerbe
Weitere Disziplinen
Besonderheiten der WBO
Ein wesentlicher Unterschied zur Leistungsprüfungsordnung (LPO) besteht in ihrer großen Flexibilität. Veranstalter können Wettbewerbe individuell gestalten und auf die Zielgruppe abstimmen. Außerdem:
Bedeutung für Vereine und Pferdebetriebe
Die WBO bietet Vereinen und Pferdebetrieben die Möglichkeit, niederschwellige Veranstaltungen auszurichten und neue Zielgruppen anzusprechen. Besonders für Kinder, Jugendliche und Erwachsene ohne Turniererfahrung stellt sie einen idealen Einstieg in den organisierten Pferdesport dar. Durch die vielfältigen Wettbewerbsformen können sowohl sportliche als auch freizeitorientierte Teilnehmer angesprochen werden.
Eine Veranstaltung nach WBO ausrichten darf nahezu jeder – von der FN über die Landes-, Bezirks- oder Kreisverbände beziehungsweise deren Vereine und Mitgliedsbetriebe bis hin zu den Anschlussverbänden der FN. Veranstalter sollten sich im Vorfeld gut überlegen, wen sie mit ihrer Veranstaltung ansprechen wollen und daran ihr Angebot an Wettbewerben und Prüfungen ausrichten. Danach fällt auch die Entscheidung leicht, ob man ein “klassisches” Turnier mit LPO- und WBO-Anteilen oder eine reine WBO-Veranstaltung ausrichten will.
Steht das Konzept, ist der nächste Schritt die Anmeldung des Wunschtermins bei dem für die Region zuständigen Regionalverbandes. Dadurch sollen Terminkollisionen vermieden werden. Bei der Ausformulierung der Ausschreibung müssen neben der WBO beziehungsweise der WBO/LPO auch besondere Umsetzungsbestimmungen des jeweiligen Landesverbandes und der jeweiligen Landeskommission berücksichtigt werden. Zuletzt wird die Ausschreibung fristgerecht (Anmeldefrist regelt der zuständige Regionalverband oder bei Wunsch zur Onlinenennung die LK) an den jeweiligen Regionalverband/LK weitergeleitet und von diesem genehmigt. Anschlussverbände lassen die Ausschreibung zunächst von ihrem eigenen Verband genehmigen und leiten sie dann an den Landesverband weiter.
Eine fertige Ausschreibung enthält folgende Informationen:
WBO-Veranstaltungen können auf Nennung Online veröffentlicht und somit auch online genannt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Veröffentlichung auf Nennung Online erfüllt werden:
- WBO-Veranstaltung muss in der LK-Bayern regulär angemeldet werden
- Fristen für die Einreichungen der Ausschreibungen, Nennungsschluss etc. gem. Termintabelle LK-Bayern 2027
- Bearbeitung und Genehmigung erfolgt durch die LK-Bayern (nicht durch den Regionalverband)
- Gebühren fallen gem. Beitrags- und Gebührenordnung der LK-Bayern an