Hauptkriterium der Berufung in den Landeskader ist die Leistungsperspektive der Kombination von Reiter und Pferd im Hinblick auf den Einsatz bei Ländervergleichsveranstaltungen, Sichtungsveranstaltungen auf Bundesebene, Deutschen Meisterschaften und internationalen Jugendveranstaltungen im In- und Ausland.
Die Berufung in den Landeskader erfolgt auf Vorschlag der Landesjugendleitung durch den Bayerischen Reit- und Fahrverband e.V. zu Jahresbeginn. Maßgeblich hierfür sind die Leistungen des Vorjahres (Anrechnungszeitraum gemäß LPO) unter Berücksichtigung der Leistungsperspektive, Alter und Pferdematerial für die kommende Saison. Nach der Berufung ist die Teilnahme
Pflicht! Dispens wird nur in begründeten Ausnahmefällen durch die Landesjugendleitung erteilt.
Nach diesen Pflichtveranstaltungen für die Kadermitglieder (und Kaderkandidaten) erfolgt jeweils eine Überprüfung der Zusammensetzung der Landeskader durch die Landesjugendleitung. Ergänzungsberufungen können aufgrund besonderer Leistungen bei eben diesen Sichtungsveranstaltungen oder den Landesmeisterschaften erfolgen. Darüber hinaus können Änderungen in der Zusammensetzung der Kader aufgrund neuer Erkenntnisse zu jeder Zeit vorgenommen werden. Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass die Pferde, mit denen die Leistungen erzielt wurden, für die laufende Saison nicht mehr zur Verfügung stehen und entsprechender Ersatz nicht geschaffen wurde.
Kaderberufungen im letzten Jahr in der Altersklasse “Junge Reiter” erfolgt i.d.R. mangels Perspektive im Jugendbereich nicht.
In begründeten Ausnahmefällen bleibt vorbehalten, Berufungen auch dann vorzunehmen, wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, oder Berufungen abzulehnen bzw. zu widerrufen, wenn die Kriterien erfüllt sind. Als begründeter Ausnahmefall kommt insbesondere eine nach LPO oder FEI-Reglement ausgesprochene Ordnungsmaßnahme, ein Verstoß gegen die Grundsätze des Tierschutzes oder das Ansehen des Pferdesports oder ein Verstoß gegen vertraglich mit dem BRFV vereinbarte Verhaltensregeln in Betracht.
Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, sowie Startberechtigung für Deutschland bei internationalen Veranstaltungen ist Voraussetzung für die Berufung bzw. Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen. Jeder Kaderangehörige muss die Rahmenvereinbarung zur Kaderberufung unterzeichnen. Im Falle der Minderjährigkeit unterzeichnet zusätzlich ein Erziehungsberechtigter. Kaderberufungen haben jeweils nur für ein laufendes Kalenderjahr Gültigkeit, eine Mitteilung über die reguläre Beendigung zum Jahresende erfolgt nicht.
Junge Reiter
21 Jahre und jünger (2004 und jünger)
Junioren I
18 Jahre und jünger (2007 und jünger)
Junioren II
16 Jahre und jünger (2009 und jünger)
Ponyreiter
16 Jahre und jünger (2009 und jünger)
Children
12 – 14 Jahre (2011 bis 2013)
Gruppen-Voltigierer
(altersoffen)
Gruppen-Voltigierer Junioren
16 Jahre und jünger (2009 und jünger)
Einzel-Voltigierer
(altersoffen)
Einzel-Voltigierer Junioren
16 Jahre und jünger (2009 und jünger)
Vierkämpfer
16 Jahre und jünger (2009 und jünger)
Junge Fahrer
25 Jahre und jünger (2000 und jünger)
Junioren Fahren
16 Jahre und jünger (2009 und jünger)
Kader U25
Dressur
Kader LK1
Dressur, Springen, Vielseitigkeit
Kader LK2
Dressur, Springen, Vielseitigkeit
Kader Pony
Dressur, Springen, Vielseitigkeit
Kader Children
Dressur, Springen
Kader Voltigieren Einzel
Junioren, U21, altersoffen
Kader Voltigieren Gruppen
Junioren, altersoffen
Kader Vierkampf
Kader Fahren
Junioren, U25
Perspektivkader
Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Fahren
Großpferde und Ponys
Kader U25
Hinführung von Spitzenreitern aus Kader JR an Reiter/Senioren
Kader LK1
Spitzengruppe 10-12 Junioren/Junge Reiter pro Disziplin
Kader LK2
Fördergruppe 12-15 Junioren/Junge Reiter pro Disziplin
Kader Pony
Bis zu 15 pro Disziplin
Kader Children
Bis zu 15 pro Disziplin
Perspektivkader
12-15 pro Disziplin
Perspektivkader
4-6 Children
Kader Voltigieren
Fördergruppe 3-5 Voltigiergruppen und 5-8 Einzelvoltigierer
Kader Vierkampf
Fördergruppe 6-8 Junioren II
Kader Fahren
Fördergruppe 5-8 Junge Fahrer
Fördergruppe 5-8 Junioren
Ponyreiter
Dressur Klasse L**/FEI-Aufgaben
Springen Klasse L-M
Junioren
Dressur Klasse M**, S*
Springen Klasse S*, Platzierungen Klasse S**
Children
Springen Klasse M Großpferde
Junge Reiter
Dressur Klasse S*
Springen Klasse S**, Platzierungen Klasse S***
U25
Dressur Klasse S***, Intermediaire II, Grand Prix
Ponyreiter
Vielseitigkeit VA* bzw. VA**
Junioren
Vielseitigkeit VA**, VL, CCI**
Junge Reiter
Vielseitigkeit VM, CCI***
Voltigieren
gemäß Sonderbestimmungen
Vierkampf
gemäß Sonderbestimmungen
Fahren
gemäß Sonderbestimmungen
Kadermitglieder erhalten besondere Erlaubnisse für die Teilnahme an PLS gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen in Bayern. Kadermitglieder haben Anspruch auf Beratung durch den jeweiligen Landestrainer sowie auf Teilnahme an Lehrgängen ihrer Disziplin auf Einladung des Landesverbandes.
Kadermitglieder Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Vierkampf und Fahren erhalten mit ihrer Erstberufung das Bayerische Staatswappen in zwei verschiedenen Ausfertigungen. 1 Staatswappen klein (6 x 6.5 cm) zur Befestigung am linken Oberarm der Reitjacke ca. 13 cm von oben und 1 Staatswappen groß (13 x 13 cm) zur Befestigung an der linken Seite der Schabracke (Anbringung mit Klettverschluss ist zweckmäßig). Einzelvoltigierer erhalten jeweils das kleine Bayerische Staatswappen, Voltigiergruppen jeweils das große Bayerische Staatswappen. Das Staatswappen an der Schabracke ist nur für Einsätze bei offiziellen Anlässen wie Meisterschaften, Ländervergleichen oder internationalen Turnieren vorgesehen. Kaderabzeichen bleiben nach Beendigung der Kadermitgliedschaft im jeweiligen Besitz, dürfen jedoch nicht mehr verwendet/getragen werden.
Michaela Beer
Landesjugendleiterin
Mai 2024