Kaderanforderungen

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Bildung des Landesleistungskaders BRFV im Bereich Jugend

A. Grundsätze

Hauptkriterium der Berufung in den Landeskader ist die Leistungsperspektive der Kombination von Reiter und Pferd im Hinblick auf den Einsatz bei Ländervergleichsveranstaltungen, Sichtungsveranstaltungen auf Bundesebene, Deutschen Meisterschaften und internationalen Jugendveranstaltungen im In- und Ausland.

Die Berufung in den Landeskader erfolgt auf Vorschlag der Landesjugendleitung durch den Bayerischen Reit- und Fahrverband e.V. zu Jahresbeginn. Maßgeblich hierfür sind die Leistungen des Vorjahres (Anrechnungszeitraum gemäß LPO) unter Berücksichtigung der Leistungsperspektive, Alter und Pferdematerial für die kommende Saison. Nach der Berufung ist die Teilnahme

  • an mindestens einem angebotenen Kaderlehrgang mit den Pferden, mit denen die Platzierungen für die Berufungen erritten wurden (Nachwuchspferde nur nach Absprache mit der Landesjugendeitung),
  • an den ausgeschriebenen Sichtungsturnieren
  • und an den Bayerischen Meisterschaften

Pflicht! Dispens wird nur in begründeten Ausnahmefällen durch die Landesjugendleitung erteilt.

Nach diesen Pflichtveranstaltungen für die Kadermitglieder (und Kaderkandidaten) erfolgt jeweils eine Überprüfung der Zusammensetzung der Landeskader durch die Landesjugendleitung. Ergänzungsberufungen können aufgrund besonderer Leistungen bei eben diesen Sichtungsveranstaltungen oder den Landesmeisterschaften erfolgen. Darüber hinaus können Änderungen in der Zusammensetzung der Kader aufgrund neuer Erkenntnisse zu jeder Zeit vorgenommen werden. Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass die Pferde, mit denen die Leistungen erzielt wurden, für die laufende Saison nicht mehr zur Verfügung stehen und entsprechender Ersatz nicht geschaffen wurde.

Kaderberufungen im letzten Jahr in der Altersklasse “Junge Reiter” erfolgt i.d.R. mangels Perspektive im Jugendbereich nicht.

In begründeten Ausnahmefällen bleibt vorbehalten, Berufungen auch dann vorzunehmen, wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, oder Berufungen abzulehnen bzw. zu widerrufen, wenn die Kriterien erfüllt sind. Als begründeter Ausnahmefall kommt insbesondere eine nach LPO oder FEI-Reglement ausgesprochene Ordnungsmaßnahme, ein Verstoß gegen die Grundsätze des Tierschutzes oder das Ansehen des Pferdesports oder ein Verstoß gegen vertraglich mit dem BRFV vereinbarte Verhaltensregeln in Betracht.

Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit, sowie Startberechtigung für Deutschland bei internationalen Veranstaltungen ist Voraussetzung für die Berufung bzw. Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen. Jeder Kaderangehörige muss die Rahmenvereinbarung zur Kaderberufung unterzeichnen. Im Falle der Minderjährigkeit unterzeichnet zusätzlich ein Erziehungsberechtigter. Kaderberufungen haben jeweils nur für ein laufendes Kalenderjahr Gültigkeit, eine Mitteilung über die reguläre Beendigung zum Jahresende erfolgt nicht.

B. Durchführungsbestimmungen
I. Einteilung der Altersklassen
II. Kaderarten
III. Kaderumfang
IV. Kaderanforderungen
V. Einstufungs- und Auswahlkriterien
  1. Alter, Ausbildungsstand und Zukunftsperspektive des Pferdes/Ponys
  2. Erreichte Punkte/Platzierungen gemäß FN-Punkteliste
  3. Erfolge aus überregionalen PLS
  4. Ergebnis Landesmeisterschaften
  5. Teilnahme an DJM bzw. Einsatzfähigkeit für DJM
  6. Lebensalter des Bewerbers
  7. Besondere Übergangssituation von der Altersklasse Junioren zu Jungen Reitern
  8. Teilnahme an Lehrgängen des Landesverbandes
  9. Besondere Bewertung im Hinblick auf Talentförderung
VI. Förderung für Kadermitglieder

Kadermitglieder erhalten besondere Erlaubnisse für die Teilnahme an PLS gemäß den Allgemeinen Bestimmungen der Landeskommission für Pferdeleistungsprüfungen in Bayern. Kadermitglieder haben Anspruch auf Beratung durch den jeweiligen Landestrainer sowie auf Teilnahme an Lehrgängen ihrer Disziplin auf Einladung des Landesverbandes.

VII. Kaderabzeichen

Kadermitglieder Dressur, Springen, Vielseitigkeit, Vierkampf und Fahren erhalten mit ihrer Erstberufung das Bayerische Staatswappen in zwei verschiedenen Ausfertigungen. 1 Staatswappen klein (6 x 6.5 cm) zur Befestigung am linken Oberarm der Reitjacke ca. 13 cm von oben und 1 Staatswappen groß (13 x 13 cm) zur Befestigung an der linken Seite der Schabracke (Anbringung mit Klettverschluss ist zweckmäßig). Einzelvoltigierer erhalten jeweils das kleine Bayerische Staatswappen, Voltigiergruppen jeweils das große Bayerische Staatswappen. Das Staatswappen an der Schabracke ist nur für Einsätze bei offiziellen Anlässen wie Meisterschaften, Ländervergleichen oder internationalen Turnieren vorgesehen. Kaderabzeichen bleiben nach Beendigung der Kadermitgliedschaft im jeweiligen Besitz, dürfen jedoch nicht mehr verwendet/getragen werden.

Michaela Beer
Landesjugendleiterin
Februar 2022