Jugendordnung

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 Jugendordnung des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes e.V.
(Ausgabe 2019) 

§ 1 Name, Wesen und Mitgliedschaft

Die Pferdesportjugend der Regionalverbände des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes e.V. bildet die Bayerische Pferdesportjugend (BPJ).

§ 2 Zweck

Zweck der Bayerischen Pferdesportjugend ist es:

1. Die Förderung des Jugendreit-, Fahr- und Voltigiersports und die  Wahrung seines ideellen Charakters;

2. die Charakterbildung junger Menschen durch Pflege des Gemeinschaftssinnes, die Erziehung zu sportlichem Verhalten, die Jugendpflege;

3. die Förderung der Jugendgesundheit durch Pferdesport

§ 3 Aufgaben

1. Die Bayerische Pferdesportjugend vertritt die gemeinsamen Interessen der jugendlichen Pferdesportler im Bayerischen Reit- und Fahrverband e.V. sowie gegenüber Behörden und der Öffentlichkeit.

2. Die Bayerische Pferdesportjugend ist Mitglied der Bayerischen Sportjugend im BLSV, sie bekennt sich zur freundschaftlichen Zusammenarbeit mit allen Jugendverbänden zur Lösung gemeinsamer Aufgaben. Sie ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

3. Die Bayerische Pferdesportjugend führt und verwaltet sich selbständig. Sie entscheidet über die ihre zufließenden Mittel in eigener Zuständigkeit.

          Grundsätze

  1. Die „Bayrische Pferdesportjugend“ fördert die vorurteilsfreie Begegnung von jungen Menschen im Sport, unabhängig von Herkunft, Nationalität oder Behinderung. Die „Bayrische Pferdesportjugend“ wendet sich explizit gegen jegliche Form von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Sie tritt durch angemessene Formen der Kinder- und Jugendarbeit und präventiver Arbeit jeglicher Form von Gewalt, Diskriminierung, Benachteiligung und Manipulation entgegen, die sich gegen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene richtet – unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist.
  2. Die „Bayrische Pferdesportjugend“ ist gegen jeglichen Alkohol- und Drogenmissbrauch, gegen Doping und für Kontrollen gemäß dem Anti-Doping-Reglement der FN bzw. des DOKR.
  3. Die „Bayrische Pferdesportjugend“ setzt sich für Fair-Play und Respekt gegenüber Mensch, Pferd und Umwelt ein. Sie bekennt sich ausdrücklich zur Verantwortung des Menschen gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf. Beim Umgang mit dem Pferd und bei der sportlichen Nutzung des Pferdes wird dem Tierschutz oberste Bedeutung eingeräumt.


§ 4 Organe

Die Organe der Bayerischen Pferdesportjugend sind:

1. Der Ausschuss „Jugend“
2. Die Landesjugendleitung


§ 5 Ausschuss Jugend

1.   Der Ausschuss „Jugend“ ist das oberste Organ der BPJ. Er besteht aus zwei gewählten Vertretern je Regionalverband und einem weiteren gewählten Vertreter je angefangene 10.000 Mitglieder, davon wenigstens 1 Vertreter der weiblichen Jugend, zusätzlich je Regionalverband ein Jugendsprecher.
Sofern die Sprecher der Fachbeiräte Pony, Vierkampf, Voltigieren und Schulsport nicht als gewählte Vertreter ihres Regionalverbandes Mitglied des Ausschusses „Jugend“ sind, haben sie Sitz ohne Stimmrecht. Der Ausschuss „Jugend“ ist beschlussfähig, wenn wenigstens 2 Regionalverbände vertreten sind. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vertreter gefasst. Jedes Ausschussmitglied hat eine Stimme, die nur persönlich ausgeübt werden kann. Zudem hat die Landesjugendleitung, bestehend aus dem/der 1.Vorsitzenden, den 2 Stellvertretern sowie einem der beiden Jugendsprecher, Stimmrecht bei Beschlüssen des Ausschusses.

2. Vorsitzender des Ausschusses Jugend ist der Landesjugendleiter (§ 6).

3. a) Der Ausschuss „Jugend“ tritt jährlich wenigstens einmal zusammen. Die Einladungen erfolgen durch die Geschäftsstelle des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes e.V. mit einer Frist von mindestens 14 Tagen und der Bekanntgabe der Tagesordnung.

b) Eine außerordentliche Sitzung des Ausschusses „Jugend“  muss innerhalb von 6 Wochen mit einer Ladungsfrist von  14 Tagen stattfinden, wenn dies von 2/3 seiner Mitglieder beantragt wird oder die Landesjugendleitung dies beschließt.

4. Aufgabe des Ausschusses „Jugend“ sind insbesondere

a) Mitwirkung
-  bei Förderungsmaßnahmen im Leistungssport
-  bei der Bildung der D-, Pony- und Voltigierkader
-  bei der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im

Jugendleistungssport
-  bei der Auswahl der Veranstalter BJM
-  bei der Gestaltung der Ausschreibung BJM
-  bei der Nominierung von Richtern/Parcourschefs BJM

b) In eigener Zuständigkeit
-  Schulung der Führungskräfte
-  Vertretung in den Ausschüssen
-  Jugendfreundschaftsveranstaltungen
-  Entgegennahme des Jahresberichts der Landesjugendleitung
-  Entlastung der Landesjugendleitung
-  Wahl der Landesjugendleitung und Berufung der Fachbeiratssprecher
-  Festlegung der Richtlinien für die Jugendarbeit
-  Beschlussfassung über Anträge an den BRFV
-  Sicherstellung der Durchlässigkeit aller Maßnahmen und Informationen einschließlich der Beschlüsse des Bundesjugendausschusses bis hinunter auf Vereinsebene.

§ 6 Landesjugendleitung

1. Der Landesjugendleitung gehören an:

-  der Vorsitzende (Landesjugendleiter)
-  zwei stellvertretende Vorsitzende
-  zwei Jugendsprecher die max. 27Jahre alt sind
-  ein Mitglied der Jugendleitung ist die Vertreterin der weiblichen Jugend

2. Die Landesjugendleitung wird von dem Ausschuss „Jugend“ für die Dauer von 4 Jahren gewählt und führt die bayerische Pferdesportjugend nach den Richtlinien des Ausschusses „Jugend“.

3. Der Vorsitzende und in seiner Vertretung einer der stellvertretenden Vorsitzenden vertreten die Bayerische Pferdesportjugend nach innen und außen. Der Vorsitzende hat Sitz und Stimme im Vorstand des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes e.V.

4. Die Landesjugendleitung tritt jährlich nach Bedarf oder auf Verlangen  von 2 ihrer Mitglieder innerhalb von 3 Wochen mit einer Ladungsfrist von 10 Tagen zusammen. Sie erfüllt ihre  Aufgaben im Rahmen der Satzung des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes, der Jugendordnung der Bayerischen Pferdesportjugend und der Geschäfts- und Kostenordnung  des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes. Die Landesjugendleitung führt Beschlüsse des Ausschusses „Jugend“ durch und unterrichtet den Vorstand des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes über alle  wesentlichen Beschlüsse und Vorhaben.

5. Beschlüsse der Landesjugendleitung werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Sie ist beschlussfähig bei Anwesenheit von 2 ihrer Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

§ 7  Fachbeiräte

1. Für die Disziplinen Voltigieren, Ponyreiten und Juniorenvierkampf sowie für den Bereich Schulsport werden Fachbeiräte gebildet.

2. Die Fachbeiräte bestehen aus dem Sprecher und bis zu 4 weiteren Mitgliedern, die von den Jugendausschüssen der Regionalverbände als Beauftragte benannt werden. Der Sprecher kann gleichzeitig Beauftragter eines Regionalverbandes sein.

3. Die Sprecher der Fachbeiräte werden durch den Ausschuss Jugend des BRFV berufen.

4. Die Fachbeiräte tagen nach Bedarf. Sie werden von ihren Sprechern oder auf Weisung des Landesjugendleiters einberufen. Die Einberufung erfolgt durch die Geschäftsstelle des BRFV mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung.

5. Die Fachbeiräte beraten initiativ oder auf Weisung des Ausschusses Jugend oder der Landesjugendleitung Angelegenheiten ihres Fachbereiches. Die Beratungsergebnisse sind schriftlich festzuhalten und gelten als Vorlage für die Landesjugendleitung und den  Ausschuss Jugend.

§ 8 Landestrainer / Disziplinvertreter

1. Für die Disziplinen Dressur, Springen, Vielseitigkeit und Fahren sowie für den Bereich  Voltigieren werden Landestrainer, für die Disziplin Fahren wird zusätzlich ein Disziplinvertreter bestellt.

2. Die Landestrainer / Disziplinvertreter werden durch die Jugendleitung des BRFV berufen.

3. Die Landestrainer sind für die Durchführung von Kaderlehrgängen sowie zur Turnierbetreuung der Kadermitglieder auf Meisterschaften, Championaten sowie mit der Jugendleitung abzustimmenden Jugendturnieren zuständig.

4. Die Landestrainer / Disziplinvertreter beraten die Landesjugendleitung und die Geschäftsführung des BRFV bei Nominierungen für Meisterschaften und Einladungsturnieren mit begrenzter Starterzahl.  Weiter beraten sie die Landesjugendleitung bei der Bildung der Landesleistungskader.

5. Sofern die Landestrainer / Disziplinvertreter nicht als gewählte Vertreter ihres Regionalverbandes Mitglied des Ausschusses „Jugend“ sind, haben sie Sitz ohne Stimmrecht.

München, den  24.11.2019