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Vielseitigkeitsausschuss/Fachbeirat des Bayerischen Reit- und Fahrverbandes e.V.

 

Kaderkriterien L-1 und L-2 für 2024

Voraussetzung:
Mindestens eine CCI*** Platzierung und mindestens ein Ergebnis CCI*** => L 1 Kader
Mindestens eine CC** Platzierung und mindestens ein Ergebnis CCI** oder höher  => L 2 Kader

Pflichten:
Teilnahme an den Bayerischen Meisterschaften (Dispens wird nur vom Fachbeiratsvorsitzenden erteilt).  Besuch der Kaderlehrgänge (zumindest Teilnahme an einem Kaderlehrgang).
Ausnahme für diese Pflichten: Mitglieder des Olympiakaders, Perspektivkaders und Nachwuchskaders U25/perspektivisch.

 

Bildung des Landesleistungskaders BRFV im Bereich Reiter/Senioren

A. Grundsätze

Hauptkriterium der Berufung in den Landeskader ist die Leistungsperspektive der Kombination von Reiter und Pferd im Hinblick auf den Einsatz bei Ländervergleichsveranstaltungen, Sichtungsveranstaltungen auf Bundesebene, Deutschen Meisterschaften und internationalen Veranstaltungen im In- und Ausland.
Die Berufung in den Landeskader erfolgt auf Vorschlag des Fachbeiratsausschusses durch den Bayerischen Reit- und Fahrverband e.V. zu Jahresbeginn. Maßgeblich hierfür sind die Leistungen des Vorjahres (Anrechnungszeitraum gemäß LPO) unter Berücksichtigung der Leistungsperspektive und des Pferdematerials für die kommende Saison.

Nach der Berufung ist die Teilnahme an mindestens einem angebotenen Kaderlehrgang mit den Pferden, mit denen die Platzierungen für die Berufungen erritten wurden (Dispens nur über Fachbeiratssprecher oder Fachbeiratsausschuss). Ausnahmen s.o..
Kaderlehrgänge für L1 + L2 Mitglieder sind grundsätzlich kostenfrei bezüglich der Gebühren; die Stallkosten etc. müssen selber getragen werden.
L-1 Mitglieder dürfen mit 2 Pferde teilnehmen, L-2 Mitglieder dürfen mit 1 Pferd bzw. 2 Pferden teilnehmen, wenn der Lehrgang nicht voll ist. Dispens wird nur in begründeten Ausnahmefällen durch den Fachbeiratsvorsitzenden in Abstimmung mit dem Kadersprecher erteilt.

Darüber hinaus können Änderungen in der Zusammensetzung der Kader aufgrund neuer Erkenntnisse zu jeder Zeit vorgenommen werden. Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass die Pferde, mit denen die Leistungen erzielt wurden, für die laufende Saison nicht mehr zur Verfügung stehen und entsprechender Ersatz nicht geschaffen wurde.
In begründeten Ausnahmefällen bleibt vorbehalten, Berufungen auch dann vorzunehmen, wenn die Kriterien nicht erfüllt sind, oder Berufungen abzulehnen bzw. zu widerrufen, wenn die Kriterien erfüllt sind. Als begründeter Ausnahmefall kommt insbesondere eine nach LPO oder FEI-Reglement ausgesprochene Ordnungsmaßnahme, ein Verstoß gegen die Grundsätze des Tierschutzes oder das Ansehen des Pferdesports oder ein Verstoß gegen vertraglich mit dem BRFV vereinbarte Verhaltensregeln in Betracht.

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sowie eine Startberechtigung für Deutschland bei internationalen Veranstaltungen ist Voraussetzung für die Berufung bzw. Inanspruchnahme von Fördermaßnahmen. Jeder Kaderangehörige muss die Rahmenvereinbarung zur Kaderberufung unterzeichnen. Kaderberufungen haben jeweils nur für ein laufendes Kalenderjahr Gültigkeit, eine Mitteilung über die reguläre Beendigung zum Jahresende erfolgt nicht. Diese ergibt sich automatisch, wenn nicht in den neuen Kader berufen wird.

B. Einstufungs- und Auswahlkriterien 

Erreichte Punkte/Platzierungen gemäß FN-Punkteliste
Erfolge aus überregionalen und internationalen PLS/Vielseitigkeitsprüfungen
Ergebnis Landesmeisterschaften
Teilnahme an DM bzw. Einsatzfähigkeit für DM

C. Besondere Übergangssituation von der Altersklasse Kader Junge Reiter zu Kader Reiter

Sollten die Erfolge nicht vorhanden sein, so wird ein Kadermitglied, das bisher Junger Reiter war, in den L2 Kader für ein Jahr übernommen und danach wird erneut auf der Grundlage der Erfolge entschieden.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Kaderzugehörigkeit.

Stand: März 2020

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