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Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO)

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) dient der einheitlichen Ausbildung und Prüfung im Reiten, Fahren und Voltigieren sowie in der Pferdezucht und Haltung. Die APO ist ein Regelwerk, das für alle Pferdesportler, Ausbilder, Verantwortliche der Vereins- und Betriebsführung, Turnierfachleute sowie für weitere mit der Ausbildung befassten Personenkreise, verbindlich ist.

Die APO hat ihre Gültigkeit im gesamten Bereich der Bundesrepublik Deutschland und wird von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) verfasst und herausgegeben.

Alle vier bzw. sechs Jahre findet eine Überarbeitung der APO statt. Für die Überarbeitung sind Expertengruppen sowie die Delegierten der FN verantwortlich.

Die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung werden in einigen Sachgebieten (z.B. FN-Kennzeichnung, Trainerausbildung, Abzeichen, etc.) durch Merkblätter, die im einzelnen die Durchführungsbestimmungen enthalten, ergänzt. Diese Merkblätter gelten ebenfalls als Bestandteil der APO.

Wesentliche Inhalte, die in der APO geregelt sind, befassen sich u.A. mit:

  • Kennzeichnung von FN gekennzeichneten pferdehaltenden Vereinen und Betrieben, Meldestellen und Hufbeschlagsfachbetrieben
  • Ausbildung im Umgang mit dem Pferd und in der Pferdekunde
  • Abzeichen
  • Lehr- und Organisationskräfte (Trainer und Vereinsmanager, etc.)
  • Turnierfachleute (Richter und Parcourschef)
  • Berufsausbildung
  • Fachkräfte im Therapeutischen Reiten
  • Fachberater Ausrüstung für den Reit- und Fahrsport
  • Diplomtrainer Reiten
  • Ausbildungsgänge der Anschlussverbände (z.B. Westernreiten, Distanzpferdereiten, Gangpferdereiten, u.w.)